Kommission begrüßt Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über Leitprinzipien und einen Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz
Die Kommission begrüßt die heutige Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7 über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler im Rahmen des Hiroshima-KI-Prozesses. Diese Prinzipien und der freiwillige Verhaltenskodex werden auf internationaler Ebene die rechtsverbindlichen Vorschriften ergänzen, mit denen sich die beiden gesetzgebenden Organe der EU derzeit im Rahmen der KI-Verordnung der EU abschließend befassen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gehörte zu denjenigen, die sich der vom japanischen G7-Vorsitz 2023 herausgegebenen Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 anschlossen.
Präsidentin von der Leyen sagte dazu: „Die potenziellen Vorteile künstlicher Intelligenz für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft sind enorm. Allerdings bringt die Kapazitätsbeschleunigung bei der KI neue Herausforderungen mit sich. Die EU, die bereits mit der KI-Verordnung eine Vorreiterrolle bei der Regulierung übernommen hat, trägt auch auf globaler Ebene dazu bei, dass für die KI Leitplanken und Governance festgelegt werden. Ich freue mich darüber, dass die internationalen G7-Leitprinzipien und der freiwillige Verhaltenskodex die Werte der EU bei der Förderung einer vertrauenswürdigen KI widerspiegeln. Ich appelliere an die KI-Entwickler, diesen Verhaltenskodex so bald wie möglich zu unterzeichnen und umzusetzen.“
Gewährleistung der Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie
Die elf Leitprinzipien, die von den Staats- und Regierungschefs der sieben Länder und von der EU, die zusammen die G7 bilden, angenommen wurden, bieten Organisationen, die fortgeschrittene KI-Systeme (etwa Grundlagenmodelle und generative KI) entwickeln, einsetzen und nutzen, Orientierung und fördern so die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit dieser Technologie. Sie umfassen Verpflichtungen zur Minderung von Risiken und Missbrauch und zur Ermittlung von Schwachstellen. Gefördert werden sollen ein verantwortungsvoller Informationsaustausch und die Meldung von Sicherheitsvorfällen sowie Investitionen in die Cybersicherheit und ein Kennzeichnungssystem, das es den Nutzern ermöglicht, KI-generierte Inhalte zu erkennen.
Diese Prinzipien, die sich auf die Ergebnisse einer Befragung von Interessenträgern stützen, wurden von der EU gemeinsam mit den anderen G7-Mitgliedern im Rahmen des Hiroshima-Prozesses für künstliche Intelligenz entwickelt. Sie dienten ihrerseits als Grundlage für die Erstellung eines Verhaltenskodexes, der KI-Entwicklern eine detaillierte und praktische Orientierung an die Hand geben wird. Zudem wird der freiwillige Verhaltenskodex weltweit eine verantwortungsvolle KI-Governance fördern. Beide Dokumente werden auch durch Konsultationen unterschiedlichster Interessenträger bei Bedarf überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie ihren Zweck erfüllen und mit dieser sich rasch weiterentwickelnden Technologie mithalten können. Die G7-Staats- und Regierungschefs appellieren an die Entwickler fortgeschrittener KI-Systeme, sich zur Anwendung des internationalen Verhaltenskodexes zu verpflichten. Die ersten Unterzeichner werden in naher Zukunft bekannt gegeben.
Hintergrund
Der Hiroshima-Prozess der G7 für künstliche Intelligenz wurde am 19. Mai 2023 auf dem G7-Gipfeltreffen in die Wege geleitet, um die Festlegung von Leitplanken für fortgeschrittene KI-Systeme auf globaler Ebene zu fördern. Die Initiative ist Teil weiterreichender internationaler Diskussionen, die auch im Rahmen der OECD, der Globalen Partnerschaft zu Künstlicher Intelligenz (GPAI) und des EU-US-Handels- und Technologierats sowie der Digitalen Partnerschaften der EU zu den Leitplanken für KI geführt werden.
Seit ihrer ersten Ankündigung auf dem TTC-Ministertreffen vom 31. Mai 2023, an einem Verhaltenskodex arbeiten zu wollen, arbeitete die Europäische Kommission zusammen mit wichtigen internationalen G7-Partnern aktiv an der Ausarbeitung der Prinzipien und des Verhaltenskodexes für KI. Diese internationalen Verpflichtungen stehen im Einklang mit den rechtsverbindlichen Vorschriften der umfassenderen Verordnung über künstliche Intelligenz (EU-KI-Gesetz), die derzeit Gegenstand von Verhandlungen ist und in der EU gelten wird.
Ziel des Vorschlags für das EU-KI-Gesetz ist es, die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig die KI (Verbreitung, Investitionen und Innovation) in der gesamten EU zu stärken. Die KI-Verordnung wird risikobasierte und rechtsverbindliche Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt enthalten.
Weitere Informationen:
QUELLE: EUROPÄISCHE KOMMISSION